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   BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11   

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BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11 (https://dejure.org/2013,10265)
BPatG, Entscheidung vom 15.01.2013 - 4 Ni 13/11 (https://dejure.org/2013,10265)
BPatG, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 4 Ni 13/11 (https://dejure.org/2013,10265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur erfinderischen Tätigkeit bei handwerklicher Maßnahme und bei handwerklicher Weiterbildung des Standes der Technik - zur Sachprüfung eines Unteranspruchs - Sachprüfung, wenn der Wille des Patentinhabers auf dessen ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Dichtungsring

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur erfinderischen Tätigkeit bei handwerklicher Maßnahme und bei handwerklicher Weiterbildung des Standes der Technik - zur Sachprüfung eines Unteranspruchs - Sachprüfung, wenn der Wille des Patentinhabers auf dessen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 25.09.2012 - X ZR 10/10

    Kniehebelklemmvorrichtung

    Auszug aus BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11
    Hierbei sind auch sonstige, nicht-technische Vorgaben einzubeziehen; so z. B. mit Bezug auf Kosteneffizienz und Produktivität (BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung; Urt. v. 20.12.2011, X ZB 6/10 = GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II).

    Ein Verharren auf einer naheliegenden Konstruktion kann nicht allein deshalb als erfinderisch bewertet werden, weil diese Nachteile aufweist und zu erwarten war, dass der Fachmann den Gegenstand mit anderen Merkmalen konstruieren und weiterentwickeln wird (BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung).

    Ob bei gebotener Sachprüfung eines Patentanspruchs diese Prüfung verkürzt erfolgen kann, ob ferner eine Darlegungslast des Patentinhabers einzubeziehen ist (so wohl BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung; Urt. v. 29.9.2011, X ZR 109/08 = GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung) und ob für bisher ungeprüfte Patentansprüche die materielle Beweislast dem Patentinhaber aufzuerlegen ist (hierzu Keukenschrijver/Busse, PatG, 7. Aufl. (2013), § 82 Rdn. 69 und Rdn. 86), ist eine andere, vorliegend nicht mehr entscheidungserhebliche Frage.

  • BPatG, 25.04.2012 - 5 Ni 28/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Wiedergabeschutzverfahren" - zur

    Auszug aus BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11
    Eine Nichtanwendung bleibt in der Regel solchen Fällen vorbehalten, in denen über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gestritten werden kann oder aus sonstigen Gründen der Billigkeit ein Anlass besteht, trotz Fristversäumung noch Vorbringen zu berücksichtigen, (hierzu BPatG Urt. v. 20.6.2012, 5 Ni 57/10 (EP); BPatG Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren).

    Die vorliegend gebotene Vertagung ist danach auch nicht in das Ermessen des Senats gestellt, sondern erfordert angesichts der verfassungsrechtlichen Garantie des Anspruchs der Klägerin auf rechtliches Gehör eine zwingende Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots (BGH Urt. v. 13.1.2004, X ZR 212/02 = GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug I; BPatG Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 (EP) = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren).

    Der verspätete Hilfsantrag 2 war deshalb zurückzuweisen (vgl. auch BPatG Urt. v. 28.2.2012, 3 Ni 16/10; Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 (EP) = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren; Urt. v. 18.12.2012, 5 Ni 47/10 (EP).

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11
    Insoweit bedarf es nach Auffassung des Senats bei der Überprüfung erteilter Patente nur einer Sachprüfung, wenn - was vorrangig zu klären ist und wofür in der Rechtsprechung Auslegungsregeln entwickelt worden sind (BGH Beschl. v. 27.6.2007, X ZB 6/05 = GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH Beschl. v. 27.2.2008, X ZB 10/07 = GRUR-RR 2008, 456 - Installiereinrichtung; Beschl. v. 22.9.2009, Xa ZB 36/08 = GRUR 2010, 87 Schwingungsdämpfer; BPatG Urt. v. 29.4.2008 GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren) - der Wille des Patentinhabers auf eine (isolierte) Verteidigung des Anspruchs gerichtet ist.

    Einer Sachprüfung des Patentanspruchs 4 nach Hilfsantrag 1 bedurfte es bereits deshalb nicht, weil es dem Patentinhaber freisteht, ob er das Patent nur mit bestimmten Ansprüchen (Anspruchssätzen) verteidigt und der Senat hieran gebunden ist (BGH Beschl. v. 27.6.2007, X ZB 6/05 = GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II).

  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11
    Die vorliegend gebotene Vertagung ist danach auch nicht in das Ermessen des Senats gestellt, sondern erfordert angesichts der verfassungsrechtlichen Garantie des Anspruchs der Klägerin auf rechtliches Gehör eine zwingende Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots (BGH Urt. v. 13.1.2004, X ZR 212/02 = GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug I; BPatG Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 (EP) = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren).

    So ist auch anerkannt, dass eine Vertagung bereits zwingend geboten ist, wenn sich eine Partei in der mündlichen Verhandlung mit einer Tatsachen- oder einer Rechtsfrage konfrontiert sieht, auf die sie sich nicht "aus dem Stand" auseinanderzusetzen vermag und zu der sie sachlich fundiert nur dann Stellung nehmen kann, wenn sie angemessene Zeit für Überlegung und Vorbereitung hat (BGH Urt. v. 13.1.2004, X ZR 212/02 = GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug I).

  • BPatG, 28.02.2012 - 3 Ni 16/10

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Auszug aus BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11
    Auch die Einräumung eines Schriftsatznachlasses nach § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 283 ZPO hätte wegen des danach nur möglichen einseitigen Vorbringens eine Vertagung nicht ersetzen können (BPatG Urt. v. 28.2.2012; 3 Ni 16/10 (EU)).

    Der verspätete Hilfsantrag 2 war deshalb zurückzuweisen (vgl. auch BPatG Urt. v. 28.2.2012, 3 Ni 16/10; Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 (EP) = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren; Urt. v. 18.12.2012, 5 Ni 47/10 (EP).

  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11
    Ist die Wahl aus bekannten technischen Lösungen - hier mit oder ohne Querschnittsreduzierung des Hohlprofils -in das Belieben des Fachmanns gestellt (BGH Urt. v. 24.9.2003, X ZR 7/00 = GRUR 2004, 47 - Blasenfreie Gummibahn I), so begründet diese keine erfinderische Tätigkeit.
  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Installiereinrichtung II

    Auszug aus BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11
    Hierbei sind auch sonstige, nicht-technische Vorgaben einzubeziehen; so z. B. mit Bezug auf Kosteneffizienz und Produktivität (BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung; Urt. v. 20.12.2011, X ZB 6/10 = GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II).
  • BGH, 27.02.2008 - X ZB 10/07

    Installiereinrichtung

    Auszug aus BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11
    Insoweit bedarf es nach Auffassung des Senats bei der Überprüfung erteilter Patente nur einer Sachprüfung, wenn - was vorrangig zu klären ist und wofür in der Rechtsprechung Auslegungsregeln entwickelt worden sind (BGH Beschl. v. 27.6.2007, X ZB 6/05 = GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH Beschl. v. 27.2.2008, X ZB 10/07 = GRUR-RR 2008, 456 - Installiereinrichtung; Beschl. v. 22.9.2009, Xa ZB 36/08 = GRUR 2010, 87 Schwingungsdämpfer; BPatG Urt. v. 29.4.2008 GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren) - der Wille des Patentinhabers auf eine (isolierte) Verteidigung des Anspruchs gerichtet ist.
  • BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08

    Sensoranordnung

    Auszug aus BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11
    Ob bei gebotener Sachprüfung eines Patentanspruchs diese Prüfung verkürzt erfolgen kann, ob ferner eine Darlegungslast des Patentinhabers einzubeziehen ist (so wohl BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung; Urt. v. 29.9.2011, X ZR 109/08 = GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung) und ob für bisher ungeprüfte Patentansprüche die materielle Beweislast dem Patentinhaber aufzuerlegen ist (hierzu Keukenschrijver/Busse, PatG, 7. Aufl. (2013), § 82 Rdn. 69 und Rdn. 86), ist eine andere, vorliegend nicht mehr entscheidungserhebliche Frage.
  • BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08

    Patentrecht: Patentfähigkeit eines auf ein Herstellungsverfahren gerichteten

    Auszug aus BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11
    Ob mit dem angeführten product-by-process Merkmal - wie im Regelfall - keine Beschränkung auf solche Erzeugnisse verbunden ist, die tatsächlich mittels dieses Verfahrens hergestellt worden sind, oder ob dies ausnahmsweise gewollt ist, ist durch Auslegung zu bestimmen (vgl. BPatG Urt. v. 21.9.2010, 3 Ni 12/09 (EU); zur Beschränkung des Schutzbereichs: BGH Urt. v. 8.6.2010, X ZR 71/08 - Substanz aus Kernen oder Nüssen).
  • BGH, 22.09.2009 - Xa ZB 36/08

    Schwingungsdämpfer

  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
  • BPatG, 14.08.2012 - 4 Ni 43/10

    Bearbeitungsmaschine - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bearbeitungsmaschine"

  • BPatG, 18.12.2012 - 5 Ni 47/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kommunikationsstation und Verfahren zum

  • BPatG, 20.06.2012 - 5 Ni 57/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Irrtum bezüglich der im Hinweis nach § 83 Abs.

  • BPatG, 21.09.2010 - 3 Ni 12/09
  • BPatG, 16.10.2012 - 3 Ni 11/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "beschichtetes Schneidwerkzeug" -

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

  • BGH, 24.04.2007 - X ZR 201/02

    Verpackungsmaschine

  • BPatG, 04.05.2018 - 4 Ni 36/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Activity Monitoring (europäisches Patent)" -

    Auch nach der Begründung des PatRModG ist eine Vertagung bereits dann von der Regelung des § 83 Abs. 4 PatG als umfasst angesehen, wenn der verspätete Angriff tatsächliche oder rechtliche Fragen aufkommen lässt, die unmittelbar in der mündlichen Verhandlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu klären sind (Begr. BTDrs 16/11339 = BlPMZ 2009, 307, 313ff.; BPatG Urteil v. 20.11.2012, 3 Ni 20/11 (EP); Urteil v. 29.11.2012, 2 Ni 7/11 (EP); Urteil v. 15.01.2013, 4 Ni 13/11 - Dichtungsring; Urteil v. 12.11.2013, 4 Ni 53/11 (EP) - Abdeckung für eine Kühlhandelswarenlagereinheit).

    Denn losgelöst von dem Ergebnis des danach nur möglichen einseitigen Vorbringens der Klagepartei, hätte ein solches Vorgehen die gebotene Erörterung der bei Zulassung der Hilfsanträge 1a und 1b geänderten Anspruchsfassungen in einer weiteren mündlichen Verhandlung nicht ersetzen können (vgl. BPatG, Urteil v. 15.01.2013, 4 Ni 13/11 - Dichtungsring; Urteil v. 28.02.2012, 3 Ni 16/10 (EU); Urteil v. 16.10.2012, 3 Ni 11/11 (EP); Urteil v. 12.11.2013, 4 Ni 53/11 (EP) - Abdeckung für eine Kühlhandelswarenlagereinheit).

  • BPatG, 12.11.2013 - 4 Ni 53/11

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Hierbei wird eine Vertagung nach der Begründung des PatRModG bereits dann von der Regelung des § 83 Abs. 4 PatG als umfasst angesehen, wenn der verspätete Angriff tatsächliche oder rechtliche Fragen aufkommen lässt, die unmittelbar in der mündlichen Verhandlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu klären sind (Begr. BTDrs 16/11339 = BlPMZ 2009, 307, 313ff; BPatG Urt. v. 20.11.2012, 3 Ni 20/11 (EP); Urt. v. 29.11.2012, 2 Ni 7/11 (EP); Urt. v. 15.1.2013, 4 Ni 13/11 - Dichtungsring).

    Denn losgelöst von dem Ergebnis des danach nur möglichen einseitigen Vorbringens der Beklagten, hätte dieser die gebotene Erörterung der bei Zulassung der Klageänderung geänderten rechtlichen Bewertung in einer weiteren mündlichen Verhandlung nicht ersetzen können (vgl. BPatG, Urt. v. 15.1.2013 - 4 Ni 13/11 - Dichtungsring; Urt. v. 28.2.2012 - 3 Ni 16/10 (EU); Urt. v. 16.10.2012 - 3 Ni 11/11 (EP)).

  • BPatG, 30.01.2014 - 4 Ni 38/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Nitrid-Halbleiterlaser-Vorrichtung

    Hierfür ist es aber stets erforderlich, dass der neue Vortrag tatsächliche oder rechtliche Fragen aufkommen lässt, die in der mündlichen Verhandlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu klären sind (BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren; BPatG, Urt. v. 15.1.2013 - 4 Ni 13/11 - Dichtungsring; BPatG Urt. v. 15.11.2011 - 3 Ni 27/10; BPatG Urt. v. 29.11.2012 - 10 Ni 4/11 (EP); vgl. auch Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts, BlPMZ 2009, 307, 315).

    Letztlich kann die Frage der unzulässigen Erweiterung der Anmeldung und damit die Zulässigkeit der Änderungen jedoch dahingestellt bleiben, da bereits Patentanspruch 1 weder in der Fassung des Hauptantrages noch in derjenigen der Hilfsanträge erfinderisch ist und die Beklagte ausdrücklich aufgrund ihrer Erklärung in der mündlichen Verhandlung, dass es keiner Erörterung der weiteren Untersprüche der jeweiligen Anspruchsfassungen bedürfe, einzelne weitere Patentansprüche der jeweiligen Fassungen nach Haupt- und Hilfsanträgen nicht isoliert verteidigt hat, so dass es insoweit auch keiner eigenständigen Prüfung bedurfte (vgl. Senat Urt. 4 Ni 13/11 Urt. v. 15.1.2013 - Dichtungsring).

  • BPatG, 01.08.2013 - 4 Ni 28/11

    Bildprojektor - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bildprojektor" (europäisches

    Auch die Gegenstände der ausschließlich nach Hauptantrag 2 isoliert verteidigten Unteransprüche 6, 10 - 13 die deshalb einer gesonderten Prüfung bedurften (BPatG, Urteil v. 15. Januar 2013, 4 Ni 13/11 - Dichtungsring, zur Veröffentlichung vorgesehen), sind für den Fachmann nahegelegt.
  • BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12

    System zur Umpositionierung von Zähnen - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Da die Beklagte ausdrücklich erklärt hat, dass die Unteransprüche nicht isoliert verteidigt werden, bedarf es insoweit keiner weiteren Ausführungen zu einem isoliert Erhalt (Senat Urt. v. 15.1.2013, 4 Ni 13/11 - Dichtungsring).
  • BPatG, 17.12.2018 - 4 Ni 16/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Diagnose von Sepsis und

    Insbesondere ist hierfür stets erforderlich, dass der neue Vortrag tatsächliche oder rechtliche Fragen aufkommen lässt, die unmittelbar in der mündlichen Verhandlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu klären sind (vgl. Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts, BlPMZ 2009, 307, 315; BPatG, Urteil vom 20. November 2012, 3 Ni 20/11 (EP); Urteil vom 29. November 2012, 2 Ni 7/11 (EP); Urteil vom 15. Januar 2013, 4 Ni 13/11 - Dichtungsring; Urteil vom 12. November 2013, 4 Ni 53/11 (EP) - Abdeckung für eine Kühlhandelswarenlagereinheit).
  • BPatG, 10.12.2019 - 4 Ni 80/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Erzeugen einer Bildfolge für

    vom 20.11.2012, 3 Ni 20/11 (EP); Urteil vom 29.11.2012, 2 Ni 7/11 (EP); Urteil vom 15.01.2013, 4 Ni 13/11 - Dichtungsring; Urteil vom 12.11.2013, 4 Ni 53/11 (EP) - Abdeckung für eine Kühlhandelswarenlagereinheit).
  • BPatG, 15.09.2015 - 4 Ni 22/13

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Insoweit bedarf es keiner weiteren Ausführungen zu einem isolierten Erhalt einzelner weiterer Patentansprüche der verteidigten jeweiligen Anspruchssätze (Senat Urt. v. 15. Januar 2013, 4 Ni 13/11 - Dichtungsring; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauscherverfahren).
  • BPatG, 30.03.2016 - 4 Ni 17/14

    Anforderungen an eine Nichtigerklärung des europäischen Patents "Vorrichtung zur

    Insoweit bedarf es keiner weiteren Ausführungen zu einem isolierten Erhalt einzelner weiterer Patentansprüche des verteidigten Anspruchssatzes (Senat Urt. v. 15. Januar 2013, 4 Ni 13/11 - Dichtungsring).
  • BPatG, 27.08.2013 - 4 Ni 49/11
    Der Senat teilt die Ansicht des 3. Nichtigkeitssenats des Bundespatentgerichts in der Entscheidung Ionenaustauschverfahren (GRUR 2009, 46, 49), dass, wenn die Patentinhaberin (wie vorliegend) das Streitpatent hilfsweise mit einem zulässig geänderten, patentfähigen Anspruchssatz gemäß Hilfsantrag 1 verteidigt, sich der Senat mit einer hiervon abweichenden teilweisen Aufrechterhaltung einzelner weiterer Patentansprüche gemäß Hauptantrag in Widerspruch zu dem maßgeblichen Willen der Patentinhaberin setzen würde (BPatG, Urt. v. 15.1.2013 - 4 Ni 13/11 = Mitt. 2013, 352 (Leitsatz) - Dichtungsring).
  • BPatG, 28.08.2013 - 4 Ni 52/11
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   BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11   

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https://dejure.org/2013,54820
BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11 (https://dejure.org/2013,54820)
BPatG, Entscheidung vom 12.03.2013 - 4 Ni 13/11 (https://dejure.org/2013,54820)
BPatG, Entscheidung vom 12. März 2013 - 4 Ni 13/11 (https://dejure.org/2013,54820)
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  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dichtungsring

    § 83 PatG, § 21 Abs 1 Nr 1 PatG, § 283 ZPO, § 99 Abs 1 PatG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur erfinderischen Tätigkeit bei handwerklicher Maßnahme und bei handwerklicher Weiterbildung des Standes der Technik - zur Sachprüfung eines Unteranspruchs - Sachprüfung, wenn der Wille des Patentinhabers auf dessen ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur erfinderischen Tätigkeit bei handwerklicher Maßnahme und bei handwerklicher Weiterbildung des Standes der Technik - zur Sachprüfung eines Unteranspruchs - Sachprüfung, wenn der Wille des Patentinhabers auf dessen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur erfinderischen Tätigkeit bei handwerklicher Maßnahme und bei handwerklicher Weiterbildung des Standes der Technik - zur Sachprüfung eines Unteranspruchs - Sachprüfung, wenn der Wille des Patentinhabers auf dessen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 25.09.2012 - X ZR 10/10

    Kniehebelklemmvorrichtung

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11
    Hierbei sind auch sonstige, nicht-technische Vorgaben einzubeziehen; so z. B. mit Bezug auf Kosteneffizienz und Produktivität (BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung; Urt. v. 20.12.2011, X ZB 6/10 = GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II).

    Ein Verharren auf einer naheliegenden Konstruktion kann nicht allein deshalb als erfinderisch bewertet werden, weil diese Nachteile aufweist und zu erwarten war, dass der Fachmann den Gegenstand mit anderen Merkmalen konstruieren und weiterentwickeln wird (BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung).

    Ob bei gebotener Sachprüfung eines Patentanspruchs diese Prüfung verkürzt erfolgen kann, ob ferner eine Darlegungslast des Patentinhabers einzubeziehen ist (so wohl BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung; Urt. v. 29.9.2011, X ZR 109/08 = GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung) und ob für bisher ungeprüfte Patentansprüche die materielle Beweislast dem Patentinhaber aufzuerlegen ist (hierzu Keukenschrijver/Busse, PatG, 7. Aufl. (2013), § 82 Rdn. 69 und Rdn. 86), ist eine andere, vorliegend nicht mehr entscheidungserhebliche Frage.

  • BPatG, 25.04.2012 - 5 Ni 28/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Wiedergabeschutzverfahren" - zur

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11
    Eine Nichtanwendung bleibt in der Regel solchen Fällen vorbehalten, in denen über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gestritten werden kann oder aus sonstigen Gründen der Billigkeit ein Anlass besteht, trotz Fristversäumung noch Vorbringen zu berücksichtigen, (hierzu BPatG Urt. v. 20.6.2012, 5 Ni 57/10 (EP); BPatG Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren).

    Die vorliegend gebotene Vertagung ist danach auch nicht in das Ermessen des Senats gestellt, sondern erfordert angesichts der verfassungsrechtlichen Garantie des Anspruchs der Klägerin auf rechtliches Gehör eine zwingende Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots (BGH Urt. v. 13.1.2004, X ZR 212/02 = GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug I; BPatG Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 (EP) = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren).

    Der verspätete Hilfsantrag 2 war deshalb zurückzuweisen (vgl. auch BPatG Urt. v. 28.2.2012, 3 Ni 16/10; Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 (EP) = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren; Urt. v. 18.12.2012, 5 Ni 47/10 (EP).

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11
    Insoweit bedarf es nach Auffassung des Senats bei der Überprüfung erteilter Patente nur einer Sachprüfung, wenn - was vorrangig zu klären ist und wofür in der Rechtsprechung Auslegungsregeln entwickelt worden sind (BGH Beschl. v. 27.6.2007, X ZB 6/05 = GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH Beschl. v. 27.2.2008, X ZB 10/07 = GRUR-RR 2008, 456 - Installiereinrichtung; Beschl. v. 22.9.2009, Xa ZB 36/08 = GRUR 2010, 87 Schwingungsdämpfer; BPatG Urt. v. 29.4.2008 GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren) - der Wille des Patentinhabers auf eine (isolierte) Verteidigung des Anspruchs gerichtet ist.

    Einer Sachprüfung des Patentanspruchs 4 nach Hilfsantrag 1 bedurfte es bereits deshalb nicht, weil es dem Patentinhaber freisteht, ob er das Patent nur mit bestimmten Ansprüchen (Anspruchssätzen) verteidigt und der Senat hieran gebunden ist (BGH Beschl. v. 27.6.2007, X ZB 6/05 = GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II).

  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11
    Die vorliegend gebotene Vertagung ist danach auch nicht in das Ermessen des Senats gestellt, sondern erfordert angesichts der verfassungsrechtlichen Garantie des Anspruchs der Klägerin auf rechtliches Gehör eine zwingende Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots (BGH Urt. v. 13.1.2004, X ZR 212/02 = GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug I; BPatG Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 (EP) = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren).

    So ist auch anerkannt, dass eine Vertagung bereits zwingend geboten ist, wenn sich eine Partei in der mündlichen Verhandlung mit einer Tatsachen- oder einer Rechtsfrage konfrontiert sieht, auf die sie sich nicht "aus dem Stand" auseinanderzusetzen vermag und zu der sie sachlich fundiert nur dann Stellung nehmen kann, wenn sie angemessene Zeit für Überlegung und Vorbereitung hat (BGH Urt. v. 13.1.2004, X ZR 212/02 = GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug I).

  • BPatG, 28.02.2012 - 3 Ni 16/10

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11
    Auch die Einräumung eines Schriftsatznachlasses nach § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 283 ZPO hätte wegen des danach nur möglichen einseitigen Vorbringens eine Vertagung nicht ersetzen können (BPatG Urt. v. 28.2.2012; 3 Ni 16/10 (EU)).

    Der verspätete Hilfsantrag 2 war deshalb zurückzuweisen (vgl. auch BPatG Urt. v. 28.2.2012, 3 Ni 16/10; Urt. v. 25.4.2012, 5 Ni 28/10 (EP) = BPatGE 53, 40 - Wiedergabeschutzverfahren; Urt. v. 18.12.2012, 5 Ni 47/10 (EP).

  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11
    Ist die Wahl aus bekannten technischen Lösungen - hier mit oder ohne Querschnittsreduzierung des Hohlprofils -in das Belieben des Fachmanns gestellt (BGH Urt. v. 24.9.2003, X ZR 7/00 = GRUR 2004, 47 - Blasenfreie Gummibahn I), so begründet diese keine erfinderische Tätigkeit.
  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Installiereinrichtung II

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11
    Hierbei sind auch sonstige, nicht-technische Vorgaben einzubeziehen; so z. B. mit Bezug auf Kosteneffizienz und Produktivität (BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung; Urt. v. 20.12.2011, X ZB 6/10 = GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II).
  • BGH, 27.02.2008 - X ZB 10/07

    Installiereinrichtung

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11
    Insoweit bedarf es nach Auffassung des Senats bei der Überprüfung erteilter Patente nur einer Sachprüfung, wenn - was vorrangig zu klären ist und wofür in der Rechtsprechung Auslegungsregeln entwickelt worden sind (BGH Beschl. v. 27.6.2007, X ZB 6/05 = GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II; BGH Beschl. v. 27.2.2008, X ZB 10/07 = GRUR-RR 2008, 456 - Installiereinrichtung; Beschl. v. 22.9.2009, Xa ZB 36/08 = GRUR 2010, 87 Schwingungsdämpfer; BPatG Urt. v. 29.4.2008 GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren) - der Wille des Patentinhabers auf eine (isolierte) Verteidigung des Anspruchs gerichtet ist.
  • BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08

    Sensoranordnung

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11
    Ob bei gebotener Sachprüfung eines Patentanspruchs diese Prüfung verkürzt erfolgen kann, ob ferner eine Darlegungslast des Patentinhabers einzubeziehen ist (so wohl BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung; Urt. v. 29.9.2011, X ZR 109/08 = GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung) und ob für bisher ungeprüfte Patentansprüche die materielle Beweislast dem Patentinhaber aufzuerlegen ist (hierzu Keukenschrijver/Busse, PatG, 7. Aufl. (2013), § 82 Rdn. 69 und Rdn. 86), ist eine andere, vorliegend nicht mehr entscheidungserhebliche Frage.
  • BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08

    Patentrecht: Patentfähigkeit eines auf ein Herstellungsverfahren gerichteten

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11
    Ob mit dem angeführten product-by-process Merkmal - wie im Regelfall - keine Beschränkung auf solche Erzeugnisse verbunden ist, die tatsächlich mittels dieses Verfahrens hergestellt worden sind, oder ob dies ausnahmsweise gewollt ist, ist durch Auslegung zu bestimmen (vgl. BPatG Urt. v. 21.9.2010, 3 Ni 12/09 (EU); zur Beschränkung des Schutzbereichs: BGH Urt. v. 8.6.2010, X ZR 71/08 - Substanz aus Kernen oder Nüssen).
  • BGH, 22.09.2009 - Xa ZB 36/08

    Schwingungsdämpfer

  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
  • BPatG, 14.08.2012 - 4 Ni 43/10

    Bearbeitungsmaschine - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bearbeitungsmaschine"

  • BPatG, 18.12.2012 - 5 Ni 47/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kommunikationsstation und Verfahren zum

  • BPatG, 21.09.2010 - 3 Ni 12/09
  • BPatG, 20.06.2012 - 5 Ni 57/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Irrtum bezüglich der im Hinweis nach § 83 Abs.

  • BPatG, 16.10.2012 - 3 Ni 11/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "beschichtetes Schneidwerkzeug" -

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

  • BGH, 24.04.2007 - X ZR 201/02

    Verpackungsmaschine

  • BPatG, 10.11.2015 - 3 Ni 19/14

    (Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Anpassen von Tierfutter an

    Der Klägerin kann nicht zugemutet werden, im Voraus sämtliche, oft sehr zahlreiche und unterschiedliche Möglichkeiten der Einschränkung des Streitpatents zu berücksichtigen, entsprechende Recherchen anzustellen und damit korrespondierenden Klagevortrag vorzuhalten (BPatG vom 12.03.2013 - 4 Ni 13/11 - Dichtungsring, Rn. 91, juris).
  • BPatG, 29.04.2015 - 4 Ni 26/13

    apparatus - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "apparatus (europäisches Patent)"

    Das Verlangen einer Vertagung kann jedenfalls von der Klägerin dann nicht mit einer gewünschten Nachrecherche zur Patentfähigkeit eines in der mündlichen Verhandlung geänderten Anspruchs begründet werden, wenn dessen Fassung lediglich einer von der Klägerin selbst bereits schriftsätzlich geforderten Beseitigung einer unzulässigen Verallgemeinerung des Inhalts der Anmeldung durch Aufnahme der geforderten beschränkenden Merkmale aus der Beschreibung Rechnung trägt und wenn die Klägerin keine konkreten Gesichtspunkte geltend macht, weshalb im Rahmen der durchgeführten Recherche keine vorsorgliche Einbeziehung der geforderten Änderung zumutbar war (Abgrenzung zu BGH GRUR 2004, 254 - Crimpwerkzeug I; Urt. des Senats v. 4 Ni 13/11 Urt. v. 15.1.2013 - Dichtungsring).

    Denn die Klägerin musste damit rechnen, dass die Beklagte auf den Vorhalt der unzulässigen Verallgemeinerung durch eine entsprechende Beschränkung reagiert (Abgrenzung zu Urt. des Senats v. 12.03.2013, 4 Ni 13/11 - Dichtungsring).

  • BPatG, 28.04.2015 - 4 Ni 23/13
    Somit war für die Klägerin eine in diese Richtung eingeschränkte Verteidigung nicht vorherzusehen und diese auch nicht gehalten, sich auf eine derartige Verteidigung im Rahmen der ihr gebotenen Vorbereitung und Prozessförderungspflicht einzustellen (vgl. Senat Urt. v. 12.3.2013, 4 Ni 13/11 = Leitsatz BlPMZ 2014, 60 - Dichtungsring; Urt. v. 4.11.2014, 4 Ni 13/13; Urt. v. 29.4.2015, 4 Ni 26/13v - apparatus).

    Da die Beklagte ausdrücklich erklärt hat, dass die Unteransprüche nicht isoliert verteidigt werden, bedarf es insoweit keiner weiteren Ausführungen zu einem isolierten Erhalt einzelner weiterer Patentansprüche des verteidigten Anspruchssatzes (Senat Urt. v. 15. Januar 2013, 4 Ni 13/11 - Dichtungsring).

  • BPatG, 24.01.2019 - 2 Ni 5/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Datenchiffrierung in einem drahtlosen

    Eine Ausnahme hiervon ist Fällen vorzubehalten, in denen die rechtlichen Voraussetzungen einer Zurückweisung zweifelhaft sind oder aus sonstigen Gründen der Billigkeit Anlass dazu besteht, verspätetes Vorbringen zu berücksichtigen (BPatG, Wiedergabeschutzverfahren, a. a. O.; BPatG, Urteil vom 12. März 2013, 4 Ni 13/11, Dichtungsring, juris, Rn. 84 m. w. N.).
  • BPatG, 20.10.2015 - 4 Ni 6/14

    Verfahren zum Prüfen von Reifen - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren

    Auf die Frage, ob diese als lediglich vorteilhafte Weiterbildungen bereits für nichtig zu erklären sind, weil weder geltend gemacht wird noch sonst ersichtlich ist, dass die zusätzlichen Merkmale zu einer anderen Beurteilung der Patentfähigkeit führen (BGH GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung), es sich also nicht nur um bloße "echte" Unteransprüche handelt (hierzu Keukenschrijver/Busse PatG § 82 Rn. 52; Keukenschrijver Patentnichtigkeitsverfahren, 5. Aufl. Rn. 263) kommt es deshalb wegen des vorrangigen Willen des Patentinhabers nicht an (hierzu BPatG Urt. v. 12.3.2013 - 4 Ni 13/11 - Dichtungsring).
  • BPatG, 30.01.2014 - 4 Ni 12/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Mähwerk" - zur Patentfähigkeit - fehlende

    Einer eigenständigen Prüfung und Beurteilung eines isolierten Erhalts weiterer Patentansprüche bedarf es deshalb nach dem maßgeblichen Willen des Beklagten nicht (vgl. Senat Urt. 4 Ni 13/11 Urt. v. 15.1.2013 - Dichtungsring).
  • BPatG, 09.12.2016 - 4 Ni 31/14

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Expandierbarer Stent und System zum Anbringen

    Somit war für die Klägerin eine in diese Richtung eingeschränkte Verteidigung nicht vorherzusehen und diese auch nicht gehalten, sich auf eine derartige Verteidigung im Rahmen der ihr gebotenen Vorbereitung und Prozessförderungspflicht einzustellen (vgl. Senat Urt. v. 12.3.2013, 4 Ni 13/11 = Leitsatz BlPMZ 2014, 60 - Dichtungsring; Urt. v. 4.11. 2014, 4 Ni 13/13; Urt. v. 29.4.2015, 4 Ni 26/13 - apparatus).
  • BPatG, 06.08.2013 - 4 Ni 29/11
    12.3.2013, 4 Ni 13/11 - Dichtungsring), rechtfertigen keine abweichende Bewertung: Denn weder hat die Beklagte geltend gemacht noch ist sonst ersichtlich, dass die zusätzlichen Merkmale dieser Unteransprüche zu einer anderen Beurteilung im Hinblick auf dessen Patentfähigkeit führen.
  • BPatG, 03.06.2014 - 4 Ni 41/12
    Weitere Patentansprüche nach Haupt- und Hilfsanträgen Auch die weiteren angegriffenen, in den Fassungen nach Haupt- und Hilfsanträgen enthaltenen abhängigen Patentansprüche, zu welchen die Beklagte erklärt hat, diese nicht isoliert verteidigen zu wollen und welche bereits deshalb keiner Sachprüfung bedürfen (siehe Senat Urteil v. 12.3.2013, 4 Ni 13/11 - Dichtungsring), rechtfertigen keine abweichende Bewertung: Denn weder hat die Beklagte geltend gemacht noch ist sonst ersichtlich, dass die zusätzlichen Merkmale dieser Unteransprüche zu einer anderen Beurteilung im Hinblick auf deren Patentfähigkeit führen.
  • BPatG, 01.03.2016 - 4 Ni 36/14

    Voraussetzungen für die Nichtigerklärung eines europäischen Patents betreffend

    nach Hauptantrag, Patentansprüche 2 bis 8 und 10 bis 14 nach Hilfsantrag 2" sowie nach Hilfsantrag 3" und Patentansprüche 2 bis 7 und 9 bis 13 nach Hilfsantrag 4"), welche die Beklagte zudem nicht ausdrücklich verteidigt hat und welche bereits deshalb keiner Sachprüfung bedürfen (siehe Urteil des Senats v. 12. März 2013, 4 Ni 13/11 - Dichtungsring), rechtfertigen keine abweichende Bewertung.
  • BPatG, 11.11.2014 - 4 Ni 19/13

    Erweiterung des Inhalts der Patentanmeldung einer Spritzpistole auf eine lösbare

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